Seit rund 10 Jahren gibt es den Dienstleister für die Leistungsträger im deutschen Gesundheitswesen, zunächst ab 1996 als Institut für medizinische Begutachtungen unter der alleinigen Führung von Dr. Matthias Dörmann, Arzt für Innere Medizin, Bochum, dann ab dem Jahre 2001 als IMB Consult GmbH - Gesellschaft für medizinische Gutachten, Bochum als Dienstleistungsunternehmen mit organisatorischer Gliederung in Verwaltungsabteilungen und Stabsabteilung fachärztliche Beratung.

Im Bereich der GKV gibt es die Vorschriften des SGB V im § 18 zum Medizinischen Dient der Krankenkassen (MDK). Eine gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit im Bereich der PKV existiert nicht. Die PKV hat keinen originären Medizinischen Dienst, sie bedient sich neben internen Gesellschaftsärzten vor allem externer Beratung.

Die Begutachtungs- und Beratungsleistungen der IMB Consult werden in zunehmendem Maße beansprucht, das Leistungsspektrum ist in den letzten Jahren immer breiter geworden.

Das Aufgabengebiet des alten IMB umfasste zunächst vor allem die Beratung bei Verlängerungen und Genehmigungen von Maßnahmen der stationären Rehabilitation und der Anschlussheilbehandlungen, später auch der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung.

Das umfassende Dienstleistungsspektrum der IMB Consult beinhaltet heute darüber hinaus zahlreiche weitere Leistungen.

Seit der Gründung im Jahre 1996 (mit altem IMB) wurden bis heute fast 350.000 Gutachtenaufträge bearbeitet.

Die beeindruckende Leistungsbilanz des Jahres 2006 zeigt insgesamt 63000 zu erwartende Aufträge. Davon betreffen 35000 den Bereich Krankentagegeld, 17000 den Bereich KV-Leistung, 8200 den Bereich stationäre Rehabilitation.

Wir werden etwa 25000 körperliche Untersuchungen im Rahmen von Begutachtungen im Geschäftsjahr 2006 durchführen. Die restlichen Aufträge werden nach Aktenlage begutachtet.

Das deutsche Gesundheitssystem ist umfassend, modern und dynamisch. Die demografische Entwicklung und die finanziellen Restriktionen erfordern jedoch seitens der Krankenversicherung eine rationale Leistungssteuerung der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Ohne sozialmedizinische Beratung ist dies in weiten Teilen nicht adäquat möglich. Die Privaten Krankenversicherungen benötigen daher regelmäßig hochwertige, gerichtlich voll überprüfbare sozial- und fachmedizinische Expertise, um im Einzelfall die Fragen nach medizinischer Notwendigkeit wissenschaftlich basiert beantworten zu können (Ressourcenallokation).

Die aus der sozialmedizinischen Beratung abgeleiteten Leistungsentscheidungen respektieren die medizinische Notwendigkeit als conditio sine qua non. Sie ermöglichen darüber hinaus die Finanzierung medizinischer Neuentwicklungen. Nicht jede Neuentwicklung ist nützlich. Die Prüfung der therapeutischen und diagnostischen Wirksamkeit dient daher letztlich auch der Patientensicherheit und hilft, eine Vergeudung von Ressourcen zu verhindern.

Die IMB Consult verfügt neben den internen Abteilungen am Standort Bochum über zahlreiche externe ärztliche Gutachterinnen und Gutachter sämtlicher medizinischer Fachdisziplinen, die zum einen in Teams zusammengefasst Aktenlagen-Gutachten bearbeiten, zum anderen deutschlandweit Untersuchungen in unserem Auftrag durchführen.
Im Zentrum für Begutachtungen ZMB Bochum arbeiten unsere Beratungsärztinnen und -ärzte. Das ZMB ist auch einer unserer wichtigsten Lieferanten.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den marktzugewandten Abteilungen Auftrags- und Produkteingang, Auftrags- und Produktausgang, Kundenberatung, Krankentagegeld, externes Gutachternetz sowie den marktabgewandten Bereichen Rechnungswesen und Fakturierung, Controlling, Archiv, Sekretariat der Geschäftsleitung.
Möchten Sie bereits jetzt beraten werden, dann senden Sie uns eine eMail oder rufen kostenfrei an:

0800 - 8102057

Unsere Kundenberatung steht Ihnen sofort zur Verfügung, täglich von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr, freitags bis 16.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie unsere Voice-Mailbox nutzen, wir rufen Sie baldmöglichst zurück.

Alle PKV-Verbandsunternehmen (Ausnahme: DKV und wenige kleine Unternehmen) sowie das dem PKV-Verband assoziierte Unternehmen Postbeamtenkrankenkasse und Teile der Beihilfeträger zählten Ende 2005 zu unseren Kunden, dazu einige Amts-, Land- und Sozialgerichte im Bereich Gerichtsgutachten

Ärztinnen und Ärzte in der IMB Consult

Ohne fachärztliche Beratung und Unterstützung kann die IMB Consult GmbH als Dienstleistungsunternehmen natürlich keine sozialmedizinischen Leistungen anbieten. Ärzte sind daher unverzichtbarer Bestandteil des Unternehmens.

Man muss unterscheiden zwischen den internen Beratungsärzten und externen Gutachtern.

Die internen Beratungsärzte gliedern sich in die angestellten Ärztinnen und Ärzte der Verwaltung, die in die Linienorganisation eingebunden sind  und in die Stabsabteilung der Ärztinnen und Ärzte des Zentrums für Begutachtungen (ZMB).

Die Aufgaben der angestellten Ärzte umfassen unter anderem:

  • Beratung der Verwaltung in medizinischen Grundsatzfragen und Zielsetzungen
  • Auftragseingangssichtung
  • Qualitätskontrolle fertiger eingehender Gutachten vor Versand an die Auftraggeber
  • Kurz- und Eilberatung von Anfragen der Kunden per Telefon, Fax oder Mail
  •      

Die Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte des Zentrums für Begutachtungen decken sich zum Teil mit diesen genannten Aufgaben. Darüber hinaus werden im ZMB Aktenlagen- und Untersuchungsgutachten im Auftrag der IMB Consult direkt erstellt, das ZMB leistet zudem die Fachaufsicht über die bei der IMB Consult angestellten Ärzte. Die Ärzte des ZKB haben Beraterstatus und unterliegen keinen Weisungen der Verwaltung. Dass hohe Qualität einen zentralen Anspruch darstellt, dokumentiert das ZMB unter anderem mit der im Juni 2006 erfolgten Zertifizierung nach KPQM.

Die externen Gutachter der IMB Consult sind allesamt freie Mitarbeiter, die über Werkverträge (nach den Vorschriften des BGB) eingebunden sind. Die Werkverträge regeln Rechte und Pflichten der Gutachter, sie legen zudem fest, dass die Gutachter bezüglich der Gutachteninhalte keinerlei Weisungen der IMB Consult unterliegen. Mit anderen Worten: die Gutachter sind bei der Abfassung des Gutachtens nur ihrem fachärztlichen Verstand und Gewissen unterworfen. Die interne Qualitätskontrolle der Gutachten bezieht sich daher ausschließlich auf die Prüfung der Plausibilität und der Vollständigkeit.