Kieferorthopädie

Die Kieferorthopädie im Erwachsenenalter verzeichnet in den letzten zwei Jahren zahlenmäßig eine deutliche Aufwertung. Versicherungen zahlen die Erwachsenen-KFO aber nur dann, wenn sie zur Erhaltung der Kau- oder Sprechfunktion dient und nicht ästhetische Aspekte im Vordergrund stehen. Wir beurteilten bislang die vorgelegten Anträge wie folgt:


Stand: 11-2005

Med. Notwendigkeit von Physiotherapie (Heilmittel)

Im Zeitraum November 2005 bis Ende Januar 2006 wurden die bearbeiteten Aufträge statistisch ausgewertet,

Es gelangten 30 Untersuchungsgutachten und 156 Aktenlagengutachten zur Auswertung.



In die Kategorie „nicht notwendig“ fielen

  • Komplett als med. nicht notwendig erkannte
  • Teilweise als med. nicht notwendig erkannte
  • Auf weniger Behandlungen notwendig als beantragt erkannte Therapien.

    Ab dem 01. Februar 2006 wurde nach der Auswertungsphase ein neues Team Aktenlagengutachter „Physiotherapie“ gebildet. Diese Gutachter werden sich künftig schwerpunktmäßig mit der Aktenbegutachtung med. Notwendigkeiten bei Heilmitteln befassen. Es besteht aus Ärzten der Fachgebiete

  • Orthopädie
  • Chirurgie
  • Neurologie
  • Pädiatrie
  • Phoniatrie und Pädaudiologie