Gutachten nach Aktenlage
Honorarabrechnungsprüfungen

Ärzte rechnen gegenüber Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.

Patienten möchten wissen,

  • was der Rechnung und ihren einzelnen Positionen zu Grunde liegt
  • ob die berechneten Leistungen angemessen sind
  • ob die angesetzten Leistungen medizinisch notwendig waren
  • ob ein Kostenvoranschlag angemessen ist
  • ob die private oder gesetzliche Krankenversicherung die geplanten Leistungen übernehmen wird

Fragen Sie uns – wir antworten Ihnen umgehend.
Hier können Sie einen Gutachtenauftrag gleich online erteilen.

Versicherungsunternehmen möchten wissen

  • ob die berechneten Leistungen angemessen sind
  • ob die angesetzten Leistungen medizinisch notwendig waren
  • ob eine Übermaßbehandlung oder –diagnostik erfolgte
  • ob das Zielleistungsprinzip beachtet wurde
  • ob Analogbewertungen nach §6 Abs.2 korrekt sind
  • ob ein Kostenvoranschlag angemessen ist

Wir benötigen als Begutachtungsunterlagen

  • die fragliche Honorarabrechnung
  • bei operativen Leistungen immer den OP-Bericht
  • bei Wahlarztleistungen den Klinikentlassungsbericht
  • ggf. eine beantwortete Arztanfrage (Muster wird von uns erstellt)

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