Gutachten nach Aktenlage
Honorarabrechnungsprüfungen
Ärzte rechnen gegenüber Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.
Patienten möchten wissen,
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was der Rechnung und ihren einzelnen Positionen zu Grunde liegt
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ob die berechneten Leistungen angemessen sind
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ob die angesetzten Leistungen medizinisch notwendig waren
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ob ein Kostenvoranschlag angemessen ist
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ob die private oder gesetzliche Krankenversicherung die geplanten Leistungen übernehmen wird
Fragen Sie uns – wir antworten Ihnen umgehend.
Hier können Sie einen Gutachtenauftrag gleich online erteilen.
Versicherungsunternehmen möchten wissen
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ob die berechneten Leistungen angemessen sind
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ob die angesetzten Leistungen medizinisch notwendig waren
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ob eine Übermaßbehandlung oder –diagnostik erfolgte
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ob das Zielleistungsprinzip beachtet wurde
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ob Analogbewertungen nach §6 Abs.2 korrekt sind
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ob ein Kostenvoranschlag angemessen ist
Wir benötigen als Begutachtungsunterlagen
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die fragliche Honorarabrechnung
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bei operativen Leistungen immer den OP-Bericht
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bei Wahlarztleistungen den Klinikentlassungsbericht
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ggf. eine beantwortete Arztanfrage (Muster wird von uns erstellt)
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