Gutachten mit Untersuchung
Verkehrsmedizinische Gutachten

Durch besonders ausgebildete Ärztinnen und Ärzte werden Gutachten im Auftrag der Straßenverkehrs- Zulassungsbehörden erstellt. Die Fragen betreffen die Fahrtauglichkeit von Führerscheinbewerbern oder -inhabern. Je nach zugrundeliegender Erkrankung erfolgt die Begutachtung durch einen entsprechend qualifizierten Facharzt.

Diese Untersuchungen berühren nicht den Bereich der sog. Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), die durch beispielsweise den TÜV e.V. durchgeführt werden.

Die Kosten für ein verkehrsmedizinisches Gutachten sind vom Führerscheinbewerber/-inhaber selbst zu tragen.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

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