Gutachten mit Untersuchung
Gerichtsgutachten

Richter verfügen an sich nicht über medizinischen Sachverstand – die Gerichte bemühen daher Sachverständige, die Beweisfragen beantworten helfen.

In Sozial-, Familien-, Arbeits- und Strafgerichtsangelegenheiten werden Gutachter benötigt.

Da es meist um Leistungsfragen geht, ist auch hier eine hohe sozialmedizinische Kompetenz des Gutachters zu fordern.

Wir vermitteln deutschlandweit entsprechende Begutachtungen.

Wenngleich die Gutachtenunterlagen oft sehr umfangreich sind, bemühen wir uns um zügige Bearbeitung, meist innerhalb von drei Wochen nach Auftragsvergabe.

Die Gutachten werden postalisch zusammen mit den Bearbeitungsunterlagen zurückgesandt.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG).

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