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Gutachten mit Untersuchung Schwerbehindertenrecht Im Auftrag der Versorgungsverwaltung erstellen wir Gutachten im Bereich Schwerbehindertenrecht. Die Gutachten dienen der Argumentation gegenüber der Versorgungsverwaltung oder Gerichten, wenn Antragsteller mit den bisherigen Feststellungen der Verwaltung nicht einverstanden sind. Die beauftragten Gutachter besitzen eine besondere Qualifikation in der Begutachtung von Schwerbehindertenangelegenheiten. Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) sowie weiterer Merkzeichen, sogenannter "Nachteilsausgleiche" ist Gegenstand der Aktenlagen-, aber auch Untersuchungs-Gutachten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Klicken Sie hier für ein unverbindliches Angebot. Haben Sie zur Gutachtenart Fragen? |
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