Gutachten mit Untersuchung
Krankenhausbegehung

Die Verweildauer in Krankenhäusern ist oft Gegenstand kontroverser Diskussion.

Eine Klärung kann herbeigeführt werden, wenn Ärzte den Patienten im Krankenhaus zusammen mit dem behandelnden Arzt aufsuchen und ein Arzt-Arzt-Gespräch anhand der Krankenakte führen.

Wir vermitteln derartige Begutachtungen "vor Ort" deutschlandweit, sowohl im Bereich der Akutversorgung als auch in der Rehabilitation. Auch die Abgrenzung zwischen Behandlungs- und Pflegefällen gehört zu unseren Aufgaben. Weiterführende Maßnahmen werden mit dem Krankenhausarzt diskutiert und ein Plan für das weitere Vorgehen erarbeitet. So erlangt der Versicherungsträger weitgehenden Einblick in die Grundlagen der Empfehlung.

Derartige Gutachten sind auch kurzfristig möglich.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

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