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Gutachten mit Untersuchung Pflegeversicherung Wir führen diese Begutachtungen nicht zur primären Einstufung durch, sondern werden erst in fortgeschrittenen Gerichtsverfahren nach Beauftragung durch Gerichte (Gerichtsgutachten) oder nach Beauftragung durch Privatpersonen (Privatgutachten) tätig. Diese Begutachtungen verlangen ein hohes Maß an sozialmedizinischer Kompetenz und Einfühlungsvermögen in die meist durch Behinderungen Betroffenen und deren soziales Umfeld. Die Abrechnung erfolgt nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG). Klicken Sie hier für ein unverbindliches Angebot. Haben Sie zur Gutachtenart Fragen? |
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