Gutachten nach Aktenlage
Behandlungspflege

Nicht zu verwechseln mit der Pflegeversicherung: die Behandlungspflege, auch als häusliche Krankenpflege im engeren Sinne bezeichnet.

Bestimmte Leistungen der Pflege sind an speziell ausgebildete Pflegefachkräfte gebunden, eine ärztliche Verordnung ist zudem erforderlich.

Wir beurteilen die Frage, ob und wie lange eine Leistung der Behandlungspflege erforderlich ist, ob eine Leistung überhaupt zur Behandlungspflege rechnet oder Bestandteil der sogenannten Grundpflege ist. Die Feststellung ist wichtig für die Zuständigkeit des Leistungsträgers.

Medikamentengabe, Messung von Blutdruck und Puls sowie Einreibungen sind häufig verordnete Leistungen, die der Prüfung unterliegen. Komplizierte Fragestellungen betreffen oft schwerkranke Kinder, die daheim gepflegt werden und in großem Umfang der medizinischen Fachpflege bedürfen.

Die Bearbeitungszeit beträgt zwei Arbeitstage.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

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