Gutachten nach Aktenlage
Arbeitsunfähigkeit

In der Regel soll die Arbeitsunfähigkeit durch körperliche Untersuchung festgestellt werden.

In Ausnahmefällen kann aber auch die Aktenlage so aussagekräftig sein, dass sich eine Untersuchung erübrigt – Kosten können eingespart werden. Dies ist bei schwerkranken Versicherten oder bei ganz bestimmten Erkrankungen anzunehmen.

Wir führen Aktenlagen-Begutachtungen der Arbeitsunfähigkeit in allen Fachrichtungen durch.

Die Bearbeitungszeit beträgt zwei Arbeitstage.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

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