Gutachten nach Aktenlage
Feststellung der Behandlungsart

Manche Versicherungen leisten zwar für stationäre Krankenhausbehandlung, nicht aber für Kur- oder Sanatoriumsbehandlung.

Zudem führen manche Kliniken sowohl Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V oder Sanatoriumsbehandlungen nach § 40 SGB V durch (sogenannte gemischte Krankenanstalten).

Ist eine geplante oder bereits begonnene Maßnahme eine Krankenhausbehandlung oder eine Rehabilitation? Diese Frage beantworten wir nach Aktenlage gleichtägig. Das fertige Gutachten erreicht den Auftraggeber in der Regel am Folgetag. So kann schnell über die Leistungspflicht entschieden werden. In Zweifelsfällen führen wir telefonische Arzt-Arzt-Gespräche mit den Verordnern oder den Kliniken.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

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