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Gutachten nach Aktenlage Zweitmeinungsverfahren Vor großen Operationen, bei chronischen und lebensbedrohlichen Erkrankungen möchte der Patient oft noch eine zweite Arztmeinung einholen, bevor er wichtige Entscheidungen trifft. Dies ist weniger als Ausdruck eines Misstrauens gegenüber dem behandelnden Arzt als vielmehr Informationsbedürfnis in einer für den Einzelnen immer unüberschaubareren Umgebung zu interpretieren. So sehen wir unsere Rolle als Vermittler einer zweiten Arztmeinung auch gerade nicht in der Kontrolle oder der unberechtigten Einmischung in die Diagnostik- oder Therapiefreiheit des Hausarztes, sondern in der Beratung des Versicherten zur Ermöglichung einer weitgehend freien Entscheidung. Wir beziehen den Behandler in der Regel durch ein Arzt-Arzt-Gespräch in das Verfahren ein. Die Gutachten sind in allererster Linie für den Versicherten bestimmt und daher in verständlichem Deutsch formuliert. Die Gutachten werden auf Anforderung durch die Patienten von uns erstellt. Hierzu gehört auch der MedInfo-Service der BKK Post. Die Bearbeitungszeit beträgt zehn Arbeitstage. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Klicken Sie hier für ein unverbindliches Angebot. Haben Sie zur Gutachtenart Fragen? |
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