Gutachten nach Aktenlage
Krankenhausrechnungen

Ab 2003 können Krankenhäuser nach dem neuen Gesetz zur Krankenhausfinanzierung abrechnen, ab 2004 müssen alle Kliniken dies tun.
Grundlage der Abrechnung sind die diagnosis related groups – kurz DRG.
Dabei wird das bereits eingeführte australische DRG-System auf deutsche Verhältnisse übertragen und modifiziert. Haupt- und Nebendiagnosen werden nach einem komplizierten Schlüsselsystem codiert und dienen wie Fallpauschalen als Abrechnungsgrundlage.

Folge: die Klinikverweildauer wird sinken, die Schwere der Erkrankungen wird tendenziell zunehmen.

Die Kliniken bereiten sich bereits flächendeckend durch Einstellung von Medizin-Controllern und Ärzten der Verwaltung auf die neuen Herausforderungen vor.

Unsere Aufgabe wird es sein, Krankenversicherungsunternehmen in der Einführungsphase und danach bei der Kontrolle der Krankenhausabrechnungen zu unterstützen. Zur Zeit bereiten wir uns intensiv auf diese neue Aufgabe vor.

Wir unterscheiden in der Begutachtung

  • Krankenhausabrechnung (DRG)
  • Wahlarztrechnung (GOÄ-Prüfung)
  • medizinische Notwendigkeit stationärer Behandlung an sich
  • Verweildauer (medizinische Angemessenheit)

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