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Gutachten nach Aktenlage Rehabilitation Anträge auf Rehabilitationsmaßnahmen können auch ohne körperliche Untersuchung nach Aktenlage begutachtet werden. In diesen Bereich fallen auch die Gutachten zur Verlängerung von Rehabilitationsmaßnahmen wie Anschlussheilbehandlungen, Sanatoriumsbehandlungen oder ambulanten Maßnahmen wie die der erweiterten ambulanten Physiotherapie (EAP). Der Gesetzgeber hat die Maximaldauer einer Rehabilitationsmaßnahme begrenzt, so dass Verlängerungsanträge gestellt werden müssen, über deren medizinische Aussage wir gutachtlich befinden. Die Aussage des Gutachtens wird gleichtägig mitgeteilt, das Gutachten erreicht den Auftraggeber in der Regel einen Tag nach Auftragserteilung per FAX. Wir halten eine derart kurze Bearbeitungszeit für wichtig, da Verlängerungsanträge oft sehr spät gestellt werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Klicken Sie hier für ein unverbindliches Angebot. Haben Sie zur Gutachtenart Fragen? |
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